Bedingungen und Konditionen
Mehr als 15 Millionen Kunden vertrauen uns für stressfreies Reisen in ganz Europa.
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1. Anbieter / Umfang
1.1. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch, da sie für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden „Kunde“ genannt) und uns, barely digital GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Str. 8, 86836 Klosterlechfeld, Deutschland (im Folgenden „vintrica“ oder „wir“ genannt). Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Der Kunde ist Verbraucher, wenn der Zweck der Waren und Dienstleistungen überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Objekt
2.1. vintrica stellt die Webseiten vignette-hu.org zur Verfügung, über die der Kunde Waren und Dienstleistungen für die Benutzung vignettenpflichtiger Straßen, insbesondere digitaler Autobahnvignetten (nachfolgend „E-Vignette“ genannt) und für die Durchfahrt eines bestimmten mautpflichtigen Straßen-, Brücken-, Tunnel- oder Passabschnitts (nachfolgend „E-Maut“ genannt) erwerben kann .
2.2. Art und Umfang der von vintrica für den Kunden zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Vorschriften des Landes, für das der Kunde eine E-Vignette und/oder ein E-Toll erwerben möchte.
2.3. Das Folgende gilt für E-Vignetten für Ungarn, die Slowakei, die Tschechische Republik, Slowenien und Bulgarien:
Vertragsgegenstand ist der Verkauf des im PDF-Format verkörperten Nachweises über die Entrichtung einer Maut für ein bestimmtes Kraftfahrzeug und die damit verbundene Berechtigung zur Benutzung vignettenpflichtiger Straßen und Verkehrsinfrastrukturen (z.B. Brücken, Tunnel) (= vermögensbezogene Leistung). vintrica selbst kauft diese Leistung im Namen und auf Rechnung von vintrica vom zuständigen Autobahnbetreiber bzw. der zuständigen Verkaufsstelle (nachfolgend „Zuständige Stelle“ genannt) ein und verkauft sie an den Kunden weiter, indem sie einen Nachweis im PDF-Format ausstellt, der die E-Vignette darstellt.
2.4. Für die Schweiz gilt das Folgende:
Gegenstand des Vertrages ist der Auftrag des Kunden an vintrica, als technischer Dienstleister im Namen und für Rechnung des Kunden ein bestimmtes Kraftfahrzeug für eine bestimmte Gültigkeitsdauer in der elektronischen Datenbank der zuständigen Stelle zu registrieren und damit die Maut zu entrichten, die den Kunden zur Benutzung vignettenpflichtiger Straßen berechtigt. vintrica erwirbt in diesem Fall nicht selbst die Dienstleistung vom Mautbetreiber, sondern ist lediglich technischer Dienstleister, der die Registrierung im digitalen Mautsystem des Autobahnbetreibers im Namen und auf Rechnung des Kunden durchführt. vintrica schuldet dem Kunden lediglich die Durchführung der Registrierung als elektronische Dienstleistung, nicht aber die Aushändigung einer E-Vignette als physischen Nachweis der Entrichtung einer Maut für ein bestimmtes Kraftfahrzeug. In diesem Fall stellt vintrica selbst keine E-Vignette im PDF-Format aus, sondern die zuständige Stelle stellt nach erfolgter Registrierung ein Dokument zur Bestätigung der Fahrzeugregistrierung im Mautsystem aus, das vintrica im Rahmen der Registrierungsdienstleistung an den Kunden weiterleitet.
2.5. Das Folgende gilt für Rovinieta / Maut in Rumänien:
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf des im PDF-Format verkörperten Nachweises, dass für ein bestimmtes Kraftfahrzeug eine Vignette (Rovinieta) oder eine Transitgebühr (Maut) entrichtet und die Zahlung registriert wurde, was die Genehmigung zur Nutzung des vignettenpflichtigen rumänischen Nationalstraßennetzes oder zur Nutzung der Donaubrücken zwischen Fetesti und Cernavoda zur Folge hat. Vintrica ist eine von Compania Naţională de Administrare a Infrastructurii Rutiere – S.A. („CNAIR“) zugelassener Anbieter für die Ausgabe von Rovinieta und Maut und unterliegt den geltenden rumänischen Rechtsvorschriften (Regierungsverordnung 15/2002 über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Maut auf dem rumänischen Nationalstraßennetz und Verordnung 1463/2018 über die Genehmigung der methodischen Normen für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Maut durch die Compania Naţională de Administrare a Infrastructurii Rutiere – S.A.).
2.6. Waren und Dienstleistungen nach Ziffer 2.3. werden gegen ein Entgelt in Höhe des Kaufpreises für die digitale E-Vignette zuzüglich einer Servicegebühr erbracht; Waren und Dienstleistungen nach Ziffer 2.4. werden gegen eine Servicegebühr und eine Erstattung der Auslagen in Höhe des Vignettenpreises erbracht.
2.7. vintrica ist berechtigt, die Registrierung und Verwaltung (z.B. Änderung von Fahrzeug- und Kundendaten) im Namen des Kunden gegenüber der zuständigen Stelle vorzunehmen und zu diesem Zweck Rechtsgeschäfte abzuschließen, sofern diese Handlungen dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Kunden entsprechen oder im Interesse des Kunden liegen.
2.8. Das Folgende gilt zusätzlich für Ungarn: Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass der E-Vignette-Service für Ungarn auf der zentralisierten mobilen Bezahlung von Dienstleistungen basiert, die von NMFSZ (ungarische Abkürzung für National Mobile Payment Service Provider) verkauft werden:
Nemzeti Mobilfizetési Zrt., Kapás utca 6-12, 1027 Budapest, Ungarn
Der Kunde darf E-Vignetten für Ungarn nur für den Eigengebrauch erwerben. Der Kunde darf die E-Vignetten für Ungarn nicht weiterverkaufen. vintrica kann Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne Vorwarnung vom Erwerb von E-Vignetten ausschließen, wenn der Kunde gegen diese Regeln verstößt.
2.9. Autobahnvignetten werden ausschließlich von der zuständigen Stelle des Bestimmungslandes auf der Grundlage nationaler Vorschriften, Regelungen und Gesetze ausgestellt. Nur die zuständige Verkaufsstelle kann über die Ausstellung einer digitalen Vignette entscheiden. vintrica hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der zuständigen Verkaufsstelle, eine E-Vignette auszustellen oder nicht auszustellen. Das vom Kunden an vintrica übermittelte Fahrzeugkennzeichen ist für die Erteilung einer digitalen Autobahnvignette zwingend erforderlich. Eine Änderung des Kfz-Kennzeichens ist nur mit der Sonderoption „Flex Service“ möglich (siehe Abschnitt 4).
2.10. Das Folgende gilt zusätzlich für Rumänien:
2.10.1. Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass die Registrierung der Rovinieta und der Maut für Rumänien in dem von der CNAIR betriebenen IT-System für die Ausstellung, Verwaltung, Überwachung und Kontrolle der Rovinieta (SIEGMCR) erfolgt.
2.10.2. Die E-Vignetten (Rovinieta) und Mautgebühren werden auf der Grundlage der nationalen Vorschriften, Regelungen und Gesetze ausgestellt. Der Kunde darf die Rovinieta und die Maut für Rumänien nicht weiterverkaufen. Die Rovinieta ist im Voraus für eine Gültigkeitsdauer von einem Tag, 7 Tagen, 10 Tagen, 30 Tagen, 60 Tagen oder 12 Monaten zu bezahlen. Für die Rovinieta mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen oder mehr sendet CNAIR zwei Tage vor Ablauf der Vignette eine Benachrichtigung an die zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse, wenn der Antragsteller sich dafür entscheidet, per E-Mail über den Ablauf der Gültigkeitsdauer benachrichtigt zu werden (dies ist ein kostenloser Service von CNAIR).
2.10.3. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Angaben in seinem Antrag auf Vignette (Rovinieta) und Mautgebühren. Werden Fehler eingegeben, können diese von vintrica nicht geändert werden. Anträge auf Berichtigung von Fehlern können nur bei CNAIR gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingereicht werden (Website: http://vignette-hu.org/; Adresse: Dinicu Golescu 38, 010873 Bucuresti, Sektor 1, România; E-Mail: [email protected]).
Bei einer Änderung des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs, für das die Rovinieta oder die Mautgebühr entrichtet wurde, bleibt die Vignette oder die Mautgebühr nur dann gültig, wenn die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bei der Ausstellung korrekt eingegeben wurde. Bei rumänischen Nutzern bleiben bei einer Änderung des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs die Rovinieta und die Mautgebühren so lange gültig, wie die Datenbank der Zulassungsbehörde mit der jeweiligen Änderung aktualisiert wird.
3. Vertragsangebot, Vertragsabschluss
3.1. Die Darstellung von Dienstleistungen und Produkten auf der Website von vintrica stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Bestellung dar.
3.2. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Leistungen und Produkte ab. vintrica wird den Kunden unverzüglich über den Eingang der Bestellung informieren. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss des Vertrages dar.
3.3. Der Zeitpunkt, zu dem der Vertrag mit vintrica zustande kommt, hängt von der vom Kunden gewählten Zahlungsart ab. Je nach gewählter Zahlungsart wird vintrica nach der Bestellung den Zahlungsvorgang einleiten. Ggf. leitet vintrica den Kunden dann direkt an den vom Kunden zu diesem Zweck ausgewählten Zahlungsanbieter weiter, bei dem der Kunde nach Eingabe der Zahlungsdaten die Zahlungsanweisung bestätigen kann. Die Weiterleitung durch vintrica zu einer zugelassenen Sofortzahlungsmethode und die anschließende Zahlung des Kaufpreises oder Entgelts durch den Kunden stellt jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots durch vintrica dar und führt daher noch nicht zum Vertragsschluss.
3.4. vintrica erklärt die Annahme des Vertrages durch eine eindeutige Erklärung in Textform (z.B. E-Mail). Alle Erklärungen von vintrica können dem Kunden per E-Mail übermittelt werden.
4. Add-on ‚Flex Service‘
4.1. Der Kunde kann den „Flex Service“ als optionale Zusatzleistung gegen eine Gebühr bestellen. Diese Option ist bei der Bestellung einer E-Vignette verfügbar. Eine E-Vignette mit aktiviertem Flex Service kann vor dem ersten Tag der Gültigkeit unter den folgenden Bedingungen geändert oder gekündigt werden.
4.2. Der Flex-Service kann nur bei der Bestellung einer E-Vignette gebucht werden. Es ist nicht möglich, den Flex-Service zu einem späteren Zeitpunkt zu buchen.
4.3. Bei einer E-Vignette mit aktiviertem Flex-Service können vor dem ersten Tag der Gültigkeit folgende Änderungen vorgenommen werden:
– Das der E-Vignette zugewiesene Kfz-Kennzeichen und/oder das Zulassungsland können geändert werden.
– Die Gültigkeitsdauer kann bis zu zwei Monate in die Zukunft verschoben werden.
4.4. Änderungen können nur online und durch den Kunden selbst vorgenommen werden, indem er das dafür vorgesehene Verfahren im Bereich Auftragsverwaltung nutzt. Schriftliche oder telefonische Änderungswünsche an den Kundendienst sind nicht Bestandteil des Flex-Service.
4.5. Eine E-Vignette mit aktiviertem Flex Service kann vor dem ersten Tag der Gültigkeit storniert werden. Im Falle einer Stornierung wird die bestellte E-Vignette nicht registriert bzw. gelöscht. vintrica erstattet dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung den vollen Kaufpreis mit Ausnahme der Flex-Service-Gebühr mit der ursprünglich verwendeten Zahlungsmethode. Die Stornierung kann nur online und durch den Kunden selbst über das dafür vorgesehene Verfahren im Bereich Auftragsverwaltung erfolgen. Schriftliche oder telefonische Stornierungsanfragen an den Kundendienst fallen nicht unter den Flex-Service.
5. Zusätzlicher Service für die Vermittlung von Versicherungspolicen
5.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Kauf der E-Vignette eine Reiseversicherung abzuschließen. Diese Möglichkeit besteht bei der Bestellung einer E-Vignette. vintrica vermittelt die Reiseversicherungen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung (GewO).
5.2. Bei den angebotenen Versicherungen handelt es sich um Produkte der Firma HanseMerkur Reiseversicherung AG. Der Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Kunden und der HanseMerkur Reiseversicherung AG zustande. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers, die dem Kunden bei der Buchung zur Kenntnis gebracht werden.
6. Preise und Zahlung
6.1. Die auf unserer Website angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Preise sind Festpreise.
6.2. Die Vignetten für Bulgarien werden in der Währung Bulgarischer Lew in Rechnung gestellt. Hat der Kunde bei der Bestellung eine andere Währung als den bulgarischen Lew gewählt, so wird die vom Kunden gewählte Währung auf der Rechnung nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Wechselkurs der Bulgarischen Nationalbank in bulgarische Lew umgerechnet.
6.3. Vignetten für die Tschechische Republik werden in der tschechischen Krone in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde bei der Bestellung eine andere Währung als die tschechische Krone gewählt hat, wird die vom Kunden gewählte Währung auf der Rechnung zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Wechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in tschechische Kronen umgerechnet.
6.4. Die Vignetten für Ungarn werden in der vom Kunden bei der Bestellung gewählten Währung in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu der vom Kunden gewählten Währung in ungarischen Forint ausgewiesen. Hat der Kunde bei der Bestellung eine andere Währung als den ungarischen Forint gewählt, so wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung von der vom Kunden gewählten Währung in ungarische Forint umgerechnet, und zwar nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank.
6.5. Vignetten für die Schweiz werden in der vom Kunden bei der Bestellung gewählten Währung in Rechnung gestellt. Eine vom Kunden an vintrica zu leistende Auslagenerstattung wird in der vom Kunden bei der Bestellung gewählten Währung in Rechnung gestellt. Soweit vintrica im Auftrag des Kunden Auslagen in einer anderen als der vom Kunden bei Auftragserteilung gewählten Währung getätigt hat, werden die von vintrica in Fremdwährung getätigten Auslagen zu dem im Zeitpunkt der Auslagenerhebung geltenden Wechselkurs der EZB in die vom Kunden bei Auftragserteilung gewählte Währung umgerechnet.
6.6. Vignetten für die Slowakei und Slowenien werden in der Währung Euro in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde bei der Bestellung eine andere Währung als den Euro gewählt hat, wird die vom Kunden gewählte Währung auf der Rechnung zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Wechselkurs der EZB in Euro umgerechnet.
6.7. Vignetten für Rumänien werden in der rumänischen Währung Lei in Rechnung gestellt. Hat der Kunde bei der Bestellung eine andere Währung als Lei gewählt, so wird die vom Kunden gewählte Währung auf der Rechnung in Lei umgerechnet, und zwar zum Wechselkurs der Rumänischen Nationalbank am vorletzten Arbeitstag des Monats, der dem Monat vorausgeht, in dem die Zahlung geleistet wird.
6.8 Die Mautgebühren für Rumänien werden in der rumänischen Währung Lei in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde bei der Bestellung eine andere Währung als den Lei gewählt hat, wird die vom Kunden gewählte Währung auf der Rechnung in Lei umgerechnet, und zwar zu dem am ersten Tag des Monats Oktober geltenden Wechselkurs, der von der Europäischen Zentralbank mitgeteilt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird und ab dem 1. Januar des folgenden Kalenderjahres gilt.
6.9. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6.10. Rechnungen von vintrica, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen, werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Der Kunde akzeptiert, dass die Papierrechnung durch E-Mail ersetzt wird und erkennt diese als rechtsverbindlich an.
7. Jährliches Vignettenabonnement / „Automatische Erneuerung
7.1. Bestellt der Kunde bei vintrica die Lieferung und Bereitstellung einer Jahresvignette aus der zuständigen Verkaufsstelle, bietet vintrica zusätzlich die Möglichkeit des Abschlusses eines Abonnementvertrages („Automatische Verlängerung“). Entscheidet sich der Kunde, die automatische Verlängerung der Jahresvignette zu aktivieren, indem er bei der Bestellung auf der Website das entsprechende Kontrollkästchen ankreuzt und damit einen Abonnementvertrag abschließt, wird vintrica dem Kunden im Folgejahr automatisch eine neue Jahresvignette liefern und bereitstellen. vintrica wird den Vignettenpreis und die Servicegebühr für die Verlängerung mit der vom Kunden bei der Erstbestellung gewählten Zahlungsmethode abbuchen. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde vintrica eine entsprechende Einzugsermächtigung (Mandat).
7.2. Der Abonnementvertrag mit vintrica läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablaufdatum der Jahresvignette.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
7.4. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen (es genügt eine E-Mail oder ein Klick auf den Kündigungsbestätigungsbutton „Jetzt kündigen“).
8. Verpflichtungen des Auftraggebers
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags durch vintrica mitzuwirken. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vintrica korrekte persönliche Daten, Kontaktinformationen, seine Rechtsstellung und Angaben zum zuzulassenden Fahrzeug mitzuteilen und diese Informationen aktuell zu halten.
8.2. Der Kunde versichert, dass er der Fahrer oder der eingetragene Eigentümer des Fahrzeugs ist oder dass er vom eingetragenen Eigentümer des Fahrzeugs, für dessen Kennzeichen er vintrica beauftragt, vorbehaltlos bevollmächtigt ist, einen Antrag auf eine Autobahnvignette bei der zuständigen Behörde zu stellen.
9. Haftung
vintrica haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn vintrica oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von vintrica oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Beruht die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ist die Haftung von vintrica auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
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